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EU-Binnenmarkt: Digitaler grüner Nachweis soll freien Personenverkehr erleichtern

Brüssel (25.03.2021) - Die EU-Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung zur Schaffung eines digitalen grünen Nachweises vorgelegt. Dieser Nachweis soll einen EU-weit anerkannter Beleg dafür sein, dass eine Person gegen Covid-19 geimpft bzw. ein negatives Testergebnis erhalten oder von der Krankheit genesen ist, und somit bei Grenzüberschreitungen schnell für den Infektionsschutz notwendige Informationen liefern.

Für Unternehmen ist ein funktionsfähiger Binnenmarkt wichtig – für die Tourismuswirtschaft ebenso wie für die Beförderung von Waren durch Transporter oder Grenzpendler.

Mit einem digitalen grünen Nachweis will die EU-Kommission den Europäerinnen und Europäern in diesem Sommer auch ein sicheres Reisen während der Corona-Pandemie ermöglichen. Der jetzt vorgeschlagene Nachweis soll als Beleg dafür dienen, dass eine Person gegen COVID-19 geimpft wurde, ein negatives Testergebnis erhalten hat oder von COVID-19 genesen ist. Er wird unentgeltlich in digitaler Form oder in Papierform bereitgestellt. Es bleibt in der Verantwortung der Mitgliedstaaten zu entscheiden, von welchen Beschränkungen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit Reisende ausgenommen werden. Diese Ausnahmen müssen jedoch in gleicher Weise für alle Reisende gelten, die Inhaber eines digitalen grünen Nachweises sind.

Der digitale grüne Nachweis wird einen QR-Code enthalten, um die Sicherheit und Authentizität des Zertifikats zu gewährleisten. Die Kommission wird ein Zugangsportal einrichten und Überprüfungssoftware entwickeln, um sicherzustellen, dass alle Zertifikate in der gesamten EU akzeptiert werden können, und die Mitgliedstaaten bei der technischen Implementierung von Zertifikaten unterstützen.

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Quelle: News Interntational IHK München