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EU-Mehrwertsteuerreform

Würzburg (21.08.2019) Erfahren Sie mehr zu den Änderungen bei der Umsatsteuer bezüglich innergemeinschaftlicher Geschäfte!

Im Oktober 2017 hat die Europäische Kommission Vorschläge zur ersten Stufe der größten Reform des EU-Mehrwertsteuersystems für die Einführung des „endgültigen Systems der Besteuerung des Handelns zwischen Mitgliedstaaten" vorgelegt. Durch die Neuregelung soll das System gleichermaßen robuster, einheitlicher und effizienter werden, dabei die Geschäftstätigkeiten innerhalb der EU so einfach und sicher wie bei rein inländischen Geschäftstätigkeiten machen.

Zuletzt wurde am 4. Dezember 2018 die Einführung der sog. Quick Fixes ab 1. Januar 2020 beschlossen. Ab 1. Januar 2020 (nicht wie noch Ende 2017 geplant zum 1. Januar 2019) sollen nunmehr die Quick Fixes zur Mehrwertsteuer in Kraft treten.

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