Mit der neuen Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit soll sichergestellt werden, dass alle Verbraucherprodukte auf dem EU-Markt sicher sind. Sie gilt für Non-Food-Erzeugnisse, unabhängig davon, ob diese offline oder online verkauft werden. Mit den modernisierten Regeln werden die Sicherheitsgrundsätze der EU auch für die Online-Märkte festgelegt.
Nach einer Übergangszeit von 18 Monaten wird die Verordnung die Richtlinie 2001/95/EG am 13.12.2024 ablösen und unmittelbar in jedem EU-Mitgliedsstaat in Kraft treten.
Neben bereits schon in der vorangegangenen Richtlinie 2001/95/EG enthaltenen Pflichten müssen die Hersteller nun für jedes Produkt eine interne Risikoanalyse durchführen und technische Unterlagen erstellen.
In der Verordnung wurden neue Kriterien für die Beurteilung der Sicherheit von Produkten verankert.
Neu ist weiter der Punkt der “wesentlichen Veränderung", der in die neue Produktsicherheitsverordnung 2023/988 aufgenommen wurde. Dabei wird jede Person zum Hersteller des Produktes, wenn dieser das Produkt physisch oder digital so verändert, dass sich diese Änderung auf die Sicherheit des Produktes auswirkt.
Für bestimmte Produkte, Produktkategorien oder Produktgruppen, die ein ernstes Risiko für die Gesundheit und Sicherheit von Verbrauchern darstellen, kann die Kommission ein Rückverfolgbarkeitssystem einrichten.
Stellt ein Wirtschaftsakteur Produkte online auf dem Markt bereit, so muss das Angebot neue eindeutigen und sichtbaren Angaben enthalten.
Der Hersteller ist weiterhin neu auch verpflichtet, Unfälle die durch sein Produkt entstanden sind unverzüglich den zuständigen Behörden des Mitgliedsstaats, in dem sich der Unfall ereignet hat, über das Safety-Business-Gateway zu melden.
Quelle und weitere Informationen auf der Seite IHK Nordschwarzwald und der EU-Kommission, IHK Würzburg