Die ausgehandelten Entwürfe werden in Kürze veröffentlicht. Diese Entwürfe werden einer Rechtsförmlichkeitsprüfung unterzogen und in alle Amtssprachen der EU übersetzt. Im Anschluss wird die Europäische Kommission das Abkommen dem Rat zur Unterzeichnung und zum Abschluss übermitteln. Nach der Annahme durch den Rat können die EU und Neuseeland das Abkommen unterzeichnen. Nach Unterzeichnung wird der Text an das Europäische Parlament zur Zustimmung übermittelt. Nach Zustimmung des Parlaments und sobald Neuseeland das Abkommen ebenso ratifiziert hat, kann es in Kraft treten. Dies könnte bis Ende 2023 passieren.
Nähere Informationen finden Sie im Presseartikel „Handelsabkommen mit Neuseeland: Wichtiger EU-Partner im indopazifischen Raum“ der Europäischen Kommission.
Quelle: News International IHK München, DIHK
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EU-Neuseeland Handelsabkommen kommt
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