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EU überprüft Definition von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)

Brüssel (05.02.2018) Bis zum 12.03.2018 haben Unternehmen und andere Organisationen die Möglichkeit sich in einer Umfrage der EU-Kommission zur aktuellen KMU-Definition zu äußern.

Die in der EU-Empfehlung 2003/361/EG festgelegten Grenzwerte für die Einstufung von Unternehmen als kleine und mittlere Unternehmen stehen auf dem Prüfstand. Diese Grenzen werden zum Beispiel oft für Förderprogramme genutzt, die nur dieser Unternehmensgruppe zugute kommen sollen. Die EU-Kommission prüft diese KMU-Definition in unregelmäßigen Abständen.
Es besteht nun die Möglichkeit für kleine und mittlere Unternehmen, sich in einer Unternehmensumfrage der EU-Kommission (Konsultation) zur geltenden KMU-Definition (Empfehlung 2003/361/EG) zu äußern. Mit dieser Konsultation soll überprüft werden, ob die KMU-Definition zweckmäßig ist und ihre Ziele im gegenwärtigen wirtschaftlichen Umfeld erfüllt. Außerdem soll bewertet werden, wie angemessen die derzeitige KMU-Definition ist und wie ggf. die Empfehlung geändert werden müsste, um kleine europäische Unternehmen weiterhin durch gezielte Maßnahmen zu unterstützen.

Jetzt an Umfrage teilnehmen!

Die Umfrage ist unter diesem Link verfügbar. Wählen Sie rechts oben ggf. die deutsche Sprachversion aus. Die letzte Frist für die Einreichung der Antworten ist der 12.03.2018. Für die Beantwortung der letzten Frage können Sie den Partnercode DE00333 eintragen.