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EU-US Einigung: Stahl/Aluminiumzölle samt Gegenmaßnahmen suspendiert und durch Quoten ersetzt

Am 31.10.2021 haben sich die EU und USA auf eine Aussetzung der US- Stahl/Aluminiumzölle samt EU-Gegenmaßnahmen geeinigt und diese durch zollbefreite Quoten ersetzt. Eine vorgesehene Verdopplung der EU-Gegenzölle für Ende 2021 wird somit ebenfalls obsolet.

Konkret kündigten die USA an, ab dem 01.01.2022 die sogenannten „232-Zölle“ gegen EU-Stahl- und Aluminiumprodukte zu suspendieren. Auch die EU kündigte an, ihre Gegenzölle ab dem 01.01.2022 zu suspendieren. Nach der Einigung mit den USA werden zudem EU-Gegenzölle in Höhe von 3,6 Mrd. EUR, die die EU 2018 einführen wollte, dann aber zunächst auf Sommer 2021 und dann nochmals auf den 01.12.2021 verschoben hatte, nicht eingeführt. Beide Seiten wollen zudem ihre laufenden WTO-Verfahren bezüglich dieser Zölle pausieren.

Die Suspendierung der Zölle gilt jedoch nur für eine begrenzte zollfreie Quote, die sich an historischen Handelszahlen orientiert: Die Menge an EU-Stahl, die vor der Einführung der 232-Maßnahmen im Jahr 2018 in die USA exportiert wurde, und die Menge an EU-Aluminium vor 2020. Eine Ausnahme gilt für Aluminiumfolie, für die die annualisierten Daten von 2021 als Basis herangezogen worden sind. Experten gehen somit von einer zollfreien Menge in Höhe von ca. 3-4 Millionen Kubikmetern Stahl und Aluminium aus.

Weitere Informationen, auch zu den ebenfalls vereinbarten Gesprächen über eine globale Vereinbarung über nachhaltigen Stahl und Aluminium, finden Sie hier.

(Quelle: IHK für Oberfranken)