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EU verlängert Sanktionen für die rechtswidrige Annexion der Krim und Sewastopols

München (26.06.2019) - Am 18. März 2014 unterzeichnete Wladimir Putin einen Vertrag über die Eingliederung der Krim in ‎die Russische Förderation. Vorangegangen war ein Referendum, welches genauso wie die ‎Annexion der Krim bis heute nicht international anerkannt ist.

Von mehreren Seiten wird die ‎Annexion als völkerrechtswidrig gesehen und die Position vertreten (z.B. von der Delegation der ‎Europäischen Union), dass die Krim nach dem Völkerrecht zur Ukraine gehört.‎

Die EU hat zur Gegensteuerung schrittweise restriktive Maßnahmen gegen Russland verhängt. ‎Diese Maßnahmen wurden nun ein weiteres Mal bis zum 23. Juni 2020 verlängert. ‎
Die Maßnahmen gelten für in der EU ansässige Personen und Unternehmen. Sie beschränken ‎sich jedoch auf das Gebiet der Krim und Sewastopols.‎

Die Sanktionen umfassen Verbote für:‎

  • die Einfuhr von Waren mit Ursprung auf der Krim oder in Sewastopol in die Union;‎
  • Investitionen auf der Krim oder in Sewastopol; dies bedeutet, dass keine Europäer oder ‎Unternehmen mit Sitz in der EU Immobilien oder Einrichtungen auf der Krim erwerben, ‎Unternehmen mit Sitz auf der Krim finanzieren oder damit in Zusammenhang stehende ‎Dienstleistungen erbringen dürfen;‎
  • Tourismusdienstleistungen auf der Krim oder in Sewastopol, wobei insbesondere ‎europäische Kreuzfahrtschiffe keine Häfen auf der Halbinsel Krim anlaufen dürfen, es sei ‎denn, es handelt sich um einen Notfall;‎
  • die Ausfuhr bestimmter Güter und Technologien in den Bereichen Verkehr, ‎Telekommunikation und Energie oder im Zusammenhang mit der Prospektion, ‎Exploration und Förderung von Öl , Gas- und Mineralressourcen, wenn diese für ‎Unternehmen mit Sitz auf der Krim oder zur Nutzung auf der Krim bestimmt sind. ‎Technische Hilfe sowie Vermittlungs , Bau- oder Ingenieurdienstleistungen, die mit der ‎Infrastruktur in den genannten Bereichen in Zusammenhang stehen, sind ebenfalls ‎untersagt.‎

Als Reaktion auf die Krise in der Ukraine hat die EU noch weitere Maßnahmen erlassen, darunter:‎

 

  • Wirtschaftssanktionen gegen bestimmte Sektoren der russischen Wirtschaft, die derzeit ‎bis zum 31. Juli 2019 gelten;‎
  • individuelle restriktive Maßnahmen (Einfrieren von Vermögenswerten und Reiseverbot), ‎denen derzeit 170 Personen und 44 Einrichtungen unterliegen, weil sie Handlungen ‎begangen haben, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der ‎Ukraine untergraben. ‎

Quelle: BPB, News International IHK München