Die EU hat beschlossen, im Einklang mit ihrer Syrien-Strategie ihre restriktiven Maßnahmen gegen das syrische Regime und dessen Unterstützer zu verlängern, da das gewaltsame Vorgehen gegen die Zivilbevölkerung andauert.
Liste
Auf der Liste sind aktuell 269 Personen und 69 Unternehmen ausgewiesen, die von Einreiseverboten und vom Einfrieren von Vermögenswerten betroffen sind, weil sie für das gewaltsame Vorgehen gegen die syrische Zivilbevölkerung verantwortlich sind, vom Regime profitieren oder dieses unterstützen und/oder mit diesem in Verbindung stehen.
Im weiteren Sinne umfassen die derzeit geltenden Sanktionen gegen Syrien u.a. ein Erdölembargo, Restriktionen bei bestimmten Investitionen, das Einfrieren der in der EU gehaltenen Vermögenswerte der syrischen Zentralbank, Ausfuhrbeschränkungen für Ausrüstung und Technologie, die zur internen Repression verwendet werden können, sowie für Ausrüstung und Technologie zur Überwachung oder zum Abhören des Internets und von Telefongesprächen.
Quelle: News International IHK München/Pressemitteilung des Rates der Europäischen Union vom 17.05.2019
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Webseiten des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)