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Europäische Kommission genehmigt Verlängerung der beihilferechtlichen Grundlagen für Corona-Hilfen

München (21.12.2020) - Die Europäische Kommission hat die beihilferechtlichen Grundlagen zur Verlängerung der LfA-Corona-Hilfen in Form von Krediten, Bürgschaften und Beteiligungen bis 30.06.2021 genehmigt. Die entsprechend angepassten Merkblätter und Vordrucke sind in Kürze verfügbar und die Bankpartner der LfA Förderbank Bayern entsprechend informiert.

Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger: „Mit der LfA steht Bayern eine starke Förderbank zur Verfügung, die die neu aufgelegten und bestehenden Kreditprodukte auch für einen längeren Zeitraum anbieten und risikomäßig stemmen kann. Mit entsprechenden Rückgarantien von staatlicher Seite haben wir die LfA schon am Anfang der Pandemie gut ausgestattet.“

Aber nicht nur die Corona-Kredite werden verlängert, sondern auch das neu geschaffene Beteiligungsangebot der LfA, bestehend aus dem Startup Shield Bayern und dem Eigenkapitalschild Mittelstand Bayern. Bis zu 800.000 Euro können in Form eines Wandeldarlehens oder als stille Beteiligung ausgereicht werden. Die Mittel können für Investitionen und alle laufenden Kosten wie Miete, Gehälter und Warenlager eingesetzt werden. Dieses Angebot gilt für Startups und kleinere Mittelstandsunternehmen, die von der Corona-Pandemie betroffen sind. Anträge für die Mittel sind unter www.baybg.de bei der Bayerischen Beteiligungsgesellschaft (BayBG) möglich. Ausgereicht werden die Mittel über BayBG und Bayern Kapital.

75 Millionen Euro an Finanzmitten

Damit in Zukunft keine Ablehnungen wegen knapper Mittel erfolgen müssen, werden die dafür bereit gestellten Finanzmittel von 40 Millionen Euro auf insgesamt 75 Millionen Euro deutlich erhöht. Das neue Beteiligungsangebot wird trotz der marktüblichen Zugangsvoraussetzungen insbesondere von den bayerischen Startups sehr gut angenommen. Eine Erhöhung der Finanzausstattung hält der Staatsminister auch vor dem Hintergrund der Ausweitung der Pandemie und einer daraus resultierenden stärkeren Nachfrage nach Beteiligungskapital für dringend erforderlich.
Wirtschaftsminister Aiwanger begrüßt, dass das Bundeswirtschaftsministerium das Finanzierungsangebot aus der sogenannten Säule I wie auch für die Säule II unverändert bis zum 30.06.2021 aufrecht erhält und damit den Ländern dieses Angebot erlaubt. Die zur Verfügung gestellte Summe von zwei Milliarden Euro ist auch bei weitem noch nicht ausgeschöpft. Die Länder können von diesem Angebot profitieren, müssen aber auch eigene Beiträge leisten. „Und Bayern kann es sich leisten, den jungen, krisengebeutelten Unternehmen zu helfen“, sagt Wirtschaftsminister Aiwanger.Links

Quelle: News International IHK Würzburg