Zunächst war der Export von Schutzausrüstung von der Bundesrepublik in Deutschland verboten und das Verbot anschließend entschärft worden. Das deutsche Exportverbot fiel im März weg und wurde von einer Genehmigungspflicht für den Export aus der EU abgelöst.
Genehmigungspflichten sind entfallen
Dieses wurde am 24. April gelockert und ist inzwischen ersatzlos weggefallen. Die Durchführungsverordnung (EU) 2020/568 der Kommission vom 23. April 2020 über die Einführung der Verpflichtung zur Vorlage einer Ausfuhrgenehmigung bei der Ausfuhr bestimmter Produkte ist nicht mehr in Kraft. Die auf 30 Tage befristete Regelung wurde nicht verlängert.
Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite des BAFA.
Quelle: DIHK