Der ISPM15 schreibt vor, dass Verpackungsmaterial aus unverarbeitetem Holz (im Gegensatz zu Sperrholz und Spannplatten) gegen tierische Schädlinge behandelt sein muss.
Handwerksbetriebe, die ihre Produkte international exportieren und dabei Verpackungsmittel und Ladungsträger aus Holz verwenden (möchten), sollten diese nur bei zugelassenen und registrierten Herstellern und Händlern unter Angabe des Verwendungszwecks und des ISPM15-Standards bestellen und sich die Einhaltung auf dem Lieferschein bestätigen lassen.