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Förderung: Bundeswirtschaftsministerium fördert Teilnahme junger Unternehmen an internationalen Messen

Berlin (07.11.2018) - Die Teilnahme an internationalen Messen kann für viele Unternehmen ein Sprungbrett sein, um in neuen Märkten Fuß zu fassen.

Jungen Unternehmen fehlt es in ihren Anfangsjahren aber oft an den nötigen finanziellen Mitteln und der Erfahrung, um auf internationalen Messen geschäftswirksame Kontakte zu knüpfen. Insbesondere junge innovative Unternehmen unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie seit vielen Jahren genau hierbei. Das Förderprogramm zur Teilnahme junger innovativer Unternehmen an internationalen Leitmessen in Deutschland wurde von der Bundesregierung nun um weitere vier Jahre, bis zum 31. Dezember 2023, verlängert.

Gemeinschaftsstände

Die geförderten Unternehmen erhalten die Möglichkeit, an von Messebetreibern organisierten Gemeinschaftsständen bei internationalen Leitmessen in Deutschland teilzunehmen. Gefördert werden junge innovative Unternehmen, die ihren Sitz in Deutschland haben, nicht älter als 10 Jahre sind und die weniger als 50 Mitarbeiter und eine Jahresbilanzsumme beziehungsweise einen Jahresumsatz von weniger als 10 Millionen Euro haben.

Das Messeförderprogramm wird über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn abgewickelt.

Die Liste der förderfähigen Messen sowie die Förderrichtlinien finden Sie hier.