Hinweis:

Diese Meldung stammt aus dem Archiv. In archivierten Meldungen sind möglicherweise nicht mehr funktionierende Links zu anderen Websites enthalten. Die Redaktion übernimmt keine Gewähr für die Funktionalität der Links.

Frankreich: Einführung einer EPR-Registrierungsnummer

Unternehmen, die bestimmte Produkte auf den französischen Markt bringen, müssen ab 2022 eine EPR-Registrierungsnummer vorweisen können.

 

17.12.2021 - Der sogenannte „identifiant unique“ muss in einem Vertragsdokument und auf der Internetseite ausgewiesen werden und wird für jeden Bereich vergeben, der in Frankreich einer Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) unterliegt. Davon betroffen sind unter anderem Haushaltsverpackungen, Elektrogeräte, Batterien, Textilien und Möbel. Die Einführung dieser Maßnahme soll für mehr Transparenz sorgen und Unternehmen identifizieren, die ihren Pflichten im Rahmen der Erweiterten Herstellerverantwortung bisher noch nicht nachkommen.

Wie Sie die EPR-Registrierungsnummer erhalten sowie die wichtigsten Informationen zum Thema finden Sie auf der Seite der AHK Frankreich.

Quelle: AHK Frankreich