Ziele dieser Vorschrift sind :
- Nutzung nicht erneuerbarer Ressourcen reduzieren
- Verwendung von recyceltem Material erhöhen
- Recyclingfähigkeit von Produkten, die in Frankreich verwertet werden, verbessern
Betroffen sind Unternehmen, die bei einem französischen Herstellerzusammenschluss registriert sind, weil sie zum Beispiel aus dem Ausland Produkte an Endkunden verkaufen ( › EPR-Meldepflicht). Im Laufe des Jahres 2023 müssen die betroffenen Unternehmen einen sogenannten „Präventionsplan“ erstellen. Dieser Plan ist alle fünf Jahre zu überarbeiten. Darin müssen Ziele und Maßnahmen zur Abfallvermeidung und zum Ökodesign, die in den folgenden fünf Jahren umgesetzt werden sollen, aufgeführt werden.
(Quelle: IHK für München und Oberbayern)