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Frankreich: EPR-Meldepflicht bald auch für Spielzeug, Sportartikel sowie Garten- & Heimwerkartikel

München. - Das französische Gesetz sieht ab 2022 neue EPR-Meldepflichten für Spielzeuge, Sportartikel sowie Garten- und Heimwerkartikel vor.

Das französische Gesetz sieht  für Spielzeuge, Sportartikel sowie Garten- & Heimwerkartikel vor. Wenn Sie diese Art von Produkten nach Frankreich verkaufen, könnten Sie von den neuen EPR-Meldepflichten betroffen sein, vor allem wenn Sie Ihre Produkte über den Onlinehandel vertreiben. Über den Beitritt in einen sog. Herstellerzusammenschluss kann der Meldepflicht nachgekommen werden. Da die Details aber teilweise noch nicht feststehen gilt hier noch abzuwarten, bis die Herstellerzusammenschlüsse die Details zu den betroffenen Produkten und Beitrittsverfahren veröffentlichen.

Was ist EPR?

„EPR“ steht im Englischen für „Extended Producer Responsibility“ (deutsch: erweiterte Herstellerverantwortung). EPR bezeichnet ein System, in dem Produkthersteller oder Händler die finanzielle und organisatorische Verantwortung für Entsorgung oder Recycling der von ihnen produzierten oder verkauften Erzeugnisse tragen. Neben der Verpackungslizensierung sind in den europäischen Ländern EPR-Meldepflichten für Elektrogeräte (WEEE) und Batterien weit verbreitet.
 
Neben den bereits erwähnten „klassischen“ Meldeverfahren unterliegen in Frankreich weitere Bereiche einer Erweiterten Herstellerverantwortung, wie zum Beispiel Textilien, Druckerzeugnisse und Möbel. Frankreich verzeichnet aktuell 12 EPR-Meldeverfahren und zählt somit zu den Ländern mit den meisten Produktbereichen, die einer Erweiterten Herstellerverantwortung unterliegen können. Frankreich wird in Zukunft sukzessive weitere Bereiche mit einer EPR-Meldepflicht belegen.
 
Erst zum Jahreswechsel war in Frankreich eine eigene EPR-Nummer eingeführt worden. Diese Nummer muss ausgewiesen werden, wenn Produkte, die von einer EPR-Meldepflicht betroffen sind, nach/in Frankreich verkauft werden sollen.
 
Für Unternehmen, die ihre Waren über Online-Plattformen vertreiben, bedeutet dies in der Praxis, dass sie ihre Registrierungsnummern an die Plattformen kommunizieren müssen, um somit zu bestätigen, dass die Waren rechtskonform auf den Markt gebracht werden. Die Plattformbetreiber müssen nämlich sicherstellen, dass Verkäufer ihren Verpflichtungen im Rahmen der Erweiterten Herstellerverantwortung nachkommen.
 
Informationen und Beratungsmöglichkeiten zum Thema bietet das Umweltteam der AHK Frankreich an.
 
Quelle: News International IHK München, Deutsch-französische Industrie- und Handelskammer

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