Frankreich: Erweiterte Herstellerverantwortung für Lebensmittelverpackungen

Vier Jahre nach der Veröffentlichung im französischen Kreislaufwirtschaftsgesetz „Loi AGEC“ wird in Frankreich ab dem 1. Januar 2024 ein neuer Bereich der Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Lebensmittelverpackungen, die für die Gastronomie bestimmt sind, eingeführt.

Vier Jahre nach der Veröffentlichung im französischen Kreislaufwirtschaftsgesetz „Loi AGEC“ wird in Frankreich ab dem 1. Januar 2024 ein neuer Bereich der Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Lebensmittelverpackungen, die für die Gastronomie bestimmt sind, eingeführt.

Wer ist von dem neuen EPR-Bereich betroffen?  

Unternehmen, die verpackte Lebensmittel, die für die Gastronomie bestimmt sind, in Frankreich auf den Markt bringen, sind von dem neuen EPR-Bereich betroffen. Als Gastronomiebetriebe gelten Personen, die eine gewerbliche Tätigkeit im Bereich der Gastronomie ausüben, sei es vor Ort oder zum Mitnehmen, wobei auch der Getränkeausschank mit einbezogen wird, unabhängig davon, ob es sich um ihre Haupttätigkeit handelt oder nicht, ob sie in geschlossenen Räumen oder im Freien ausgeübt wird.

Welche Produkte sind betroffen?

Die Kriterien ob Verpackungen von Lebensmitteln in den Geltungsbereich der Erweiterten Herstellerverantwortung für die Gastronomie fallen, sind ihr Volumen oder ihr Gewicht sowie ihr bevorzugter Vertriebsweg, d. h. die Verpackungen, die speziell von Gastronomiebetrieben konsumiert oder verwendet werden. 

Weitere Informationen finden Sie auf in der Übersicht der AHK Frankreich.