PRO Europe sowie fünf französische Verbände haben einen Eilantrag zur sofortigen Aussetzung der Kennzeichnungsverordnung gestellt, welchem das oberste französische Verwaltungsgericht jetzt stattgegeben hat.
Der ab dem 1. April 2021 vorgesehene Gebührenaufschlag für Verpackungen, die mit dem Grünen Punkt gekennzeichnet sind, ist somit bis zur Entscheidung des Hauptsacheverfahrens ausgesetzt.
Die Deutsch-Französische Industrie- und Handelskammer, die über eine umfassende Expertise im Bereich der erweiterten Herstellerverantwortung verfügt, hat ein detailliertes Merkblatt zu den Kennzeichnungen "Triman” und "Grüner Punkt” in Frankreich herausgegeben, das über folgenden Link angefragt werden kann:Das Jahr 2021 bringt zahlreiche gesetzliche Änderungen und neue Verpflichtungen im Bereich der erweiterten Herstellerverantwortung mit sich.
Quelle: News International IHK Passau