Für den deutschen Arbeitsmarkt gilt der freie Zugang für Kroaten seit dem 1. Juli 2015. Die Regierungen der Länder, die zum Zeitpunkt des Beitritts bereits Mitglied der EU waren, konnten selbst definieren, welche Beschränkungen innerhalb der 7-jährigen Übergangsfrist gelten sollten. Wien hat sich entschieden, das Übergangsarrangement bis zum Ende der Frist auszudehnen.
Arbeitskräfte mit kroatischer Staatsbürgerschaft (auch solche die in Deutschland leben) unterliegen mit dem Ende der Übergangsfrist denselben Entsendebestimmungen nach Österreich wie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit deutscher oder anderer EU-Staatsbürgerschaft.
Quelle: Bayern Handwerk International