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Freihandelsabkommen EU-Vietnam tritt am 1. August 2020 in Kraft

Brüssel (31.07.2020) - Zum 1. August 2020 tritt das neue Freihandelsabkommen EU-Vietnam in Kraft.

Durch das EU-Vietnam Freihandelsabkommen werden über 99 Prozent der Zölle zwischen der EU und Vietnam abgebaut. Zum Abbau der Zölle wurden entsprechende Stufenpläne erarbeitet. Der Stufenplan der EU erstreckt sich über einen Zeitraum von sieben Jahren. Der Abbau auf vietnamesischer Seite erfolgt über einen Zeitraum von 10 Jahren. Die Stufenpläne finden sich in den Anlagen 2-1 A und 2-1 B des Handelsabkommens.
 
Bereits mit Inkrafttreten des Abkommens werden auf 65 Prozent der EU-Erzeugnisse und auf 71 Prozent der vietnamesischen Erzeugnisse keine Zölle mehr erhoben. In Bezug auf Waren, deren Zollabgaben nicht abgebaut werden, wurden spezielle Kontingentregelungen vereinbart.
 
Zur Nutzung des Freihandelsabkommen ist gem. Art. 15 des Protokolls Nr. 1 als Präferenznachweis für alle Warensendungen die Ursprungserklärung auf der Rechnung anzugeben.
 
Ausführliche Informationen zu Ursprungsregeln, Kumulierung und Ursprungsnachweisen finden Sie auf der Internetseite der IHK für München und Oberbayern.
 
Neben Erleichterungen im Warenverkehr enthält das Handelsabkommen auch Regelungen zum Zugang europäischer Unternehmen zu ausgewählten Dienstleistungsbereichen sowie bei öffentlichen Ausschreibungen. Informationen hierzu finden Sie ebenfalls auf der Internetseite der IHK für München und Oberbayern.
 
Vietnam bleibt auch trotz Corona-Krise ein interessanter Markt für bayerische Unternehmen. Dies sowohl als Absatz- wie auch als Beschaffungsmarkt. Auf Grund frühzeitiger Einführung entsprechender Schutzmaßnahmen hat Vietnam die Herausforderungen der Corona-Krise gut gemeistert. Folglich wird auch in 2020 mit einem Wirtschaftswachstum gerechnet.
 
Informationen zur aktuellen Lage in Vietnam hatten wir zuletzt in unserem Webinar vom Juni zusammen mit einem Vertreter der AHK Vietnam sowie dem ASEAN-Handelsexperten der AHK Singapur für Sie aufbereitet. Die Aufzeichnung des Webinar steht Ihnen im Außenwirtschaftsportal Bayern zur Verfügung.

(Quelle: IHK für München und Oberbayern)