Es tritt 60 Tage, nachdem sechs der zehn ASEAN-Staaten und drei der fünf Dialogpartner das Abkommen auf nationaler Ebene ratifiziert haben, in Kraft.
Was ist RCEP?
Das Regional Comprehensive Economic Partnership Abkommen (RCEP) ist ein Freihandelsabkommen zwischen 15 Vertragspartnern (den zehn ASEAN-Mitgliedern Brunei, Indonesien, Kambodscha, Laos, Malaysia, Myanmar, den Philippinen, Singapur, Thailand und Vietnam sowie ASEANs-Dialogpartner Australien, China, Japan, Südkorea, Neuseeland). Somit umfasst RCEP 2.2 Mrd. Menschen, 30 Prozent des globalen Bruttoinlandsprodukts und 28% des globalen Handels.
Was beinhaltet RCEP?
RCEP ist eine ASEAN-geführte Initiative, die zur wirtschaftlichen Integration in Asien beitragen soll, und damit nicht eine handelspolitische Antwort Chinas auf die Transpazifische Partnerschaft (CPTPP). Das Freihandelsabkommen folgt dementsprechend in vielerlei Hinsicht der Architektur eines typischen ASEAN-Freihandelsabkommens.
Es wird den Zollabbau fördern (geplant ist ein Zollabbau von ca. 92 Prozent), bei der Liberalisierung von Dienstleistungen und Investition über das Regelwerk der WTO hinausgehen und ansatzweise Bereiche abdecken, die noch nicht umfänglich Bestandteil der WTO sind (wie zum Beispiel digitaler Handel und Wettbewerb).
Insgesamt besteht das RCEP aus den folgenden 20 Kapiteln:
1. Ziele und allgemeine Begriffsbestimmungen
2. Inländerbehandlung und Marktzugang für Waren sowie die Stufenpläne der RCEP-Vertragsparteien für den Zollabbau
3. Ursprungsregeln mit Anhang zu den Produkt-Spezifischen Ursprungsregeln
4. Zoll- und Handelserleichterung
5. Gesundheitspolitische und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen (SPS)
6. Technische Standards, technische Verordnungen und Konformitätsbewertungsverfahren (TBT)
7. Handelspolitische Schutzmaßnahmen
8. Dienstleistungshandel und Anhänge zu Finanzdiensten und Telekommunikationsdiensten
9. Personenverkehr
10. Investitionen
11. Schutz des Geistigen Eigentums
12. Digitaler Handel
13. Wettbewerb
14. KMUs
15. Wirtschaftliche und technische Zusammenarbeit
16. Öffentliches Beschaffungswesen
17. Ausnahmeregelungen
18. Institutionelle Bestimmungen
19. Streitbeilegung
20. Schlussbestimmungen