Einreise-Quarantäneverodnung (EQV)
Die Einreise-Quarantäneverordnung (EQV) regelt die Quarantäne- und Testpflichten inkl. Ausnahmetatbestände für Einreisen aus einem Covid19-Risikogebiet nach Bayern. Zum 1. Dezember tritt eine neue Fassung der EQV in Kraft.
Grundsätzlich haben sich Personen, die aus einem Covid19-Risikogebiet nach Bayern ein- bzw. rückreisen in Quarantäne zu begeben. Dies gilt sowohl für Privatpersonen als auch für Geschäftsreisende, sofern nicht eine in der Verordnung vorgesehene Ausnahme greift.
Dies bedeutet, dass Sie auch für Ihre Dienstreisen ins Ausland und die damit einhergehende Rückreise nach Bayern die EQV beachten müssen.
Bitte beachten Sie: Fragen der Einreise werden auf Bundesebene verbindlich geregelt z. B. die Erforderlichkeit einer digitalen Einreiseanmeldung und Ausnahmen hiervon – die Quarantänemaßnahmen und -bestimmungen obliegen den einzelnen Landesregierungen. Daher können sich die Quarantänebestimmungen der einzelnen Bundesländer unterscheiden.
LfA-Schnellkredit
Seit Anfang Mai können bayerische Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern ihren durch die Corona-Krise verursachten Liquiditätsbedarf mit dem Schnellkredit der LfA Förderbank Bayern (LfA) decken. Mit dem LfA-Schnellkredit ist eine Haftungsfreistellung von hundert Prozent verbunden.
Inzwischen hat die Europäische Kommission die Verlängerung beihilferechtlicher Grundlagen für Corona-Hilfen genehmigt. Auf dieser Grundlage arbeitet die Staatsregierung aktuell an einer Fortsetzung der Corona-Hilfen der LfA Förderbank Bayern bis zum 30.06.2021.
Weitere Informationen finden Sie direkt bei der LfA Förderbank.
Transformation Mittelstand
Viele bayerische Unternehmen befinden sich in einem tiefgreifenden Transformationsprozess. Um sie bei der kapitalintensiven Umstellung auf ein verändertes Geschäftsmodell zu unterstützen, hat die Bayerische Staatsregierung über die LfA Förderbank Bayern (LfA) den 200 Millionen Euro starken Transformationsfonds Bayern aufgelegt.
Anträge können bei der LfA eingereicht werden. Diese steht auch für Fragen zum Transformationsfonds zur Verfügung. Weitere Informationen sind auf der Webseite der LfA unter www.lfa.de/transformationsfonds-bayern abrufbar.
(Quellen: IHK Nürnberg für Mittelfranken, Freistaat Bayern)