Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat einem Eilantrag zweier österreichischer Schüler stattgegeben, die ihren Wohnsitz in Österreich haben und ein Gymnasium im Landkreis Berchtesgadener Land besuchen. Nach der entsprechenden Vorschrift der EQV mussten sie sich mindestens einmal wöchentlich einem Corona-Test unterziehen.
Die Bayerische Staatsregierung stellt nun Überlegungen zur Neugestaltung der Grenzpendlerregelung und der Einreise-Quarantäneverordnung an, die bereits in den nächsten Tagen zu erwarten sind.
Alle weiteren Vorschriften der bayerischen Einreise-Quarantäneverordnung sind durch den Beschluss des Gerichtes in ihrer Anwendung nicht berührt.
Ausführliche Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite der IHK für München und Oberbayern.
(Quelle: News IHK für München und Oberbayern)