Gesetzgebungsprozess für die Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen ist abgeschlossen

Brüssel - Am Freitag, den 24. Mai 2024, hat der Rat der EU die Richtlinie über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Nachhaltigkeit (CSDDD) verabschiedet. Damit ist der Gesetzgebungsprozess abgeschlossen. Die Richtlinie tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. Für die Umsetzung in nationales Recht haben die Mitgliedstaaten eine Frist von zwei Jahren.

Am 13. Juni von 10:00 bis 11:30 Uhr veranstaltet die IHK München ein kostenloses Webinar zum Thema "Update zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Zwischenbilanz und Ausblick". Sie haben die Möglichkeit, mit Richard Wilhelm vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu diskutieren. Das BAFA ist die zuständige Behörde für die Überwachung und Durchsetzung des Gesetzes.

Anmeldung auf der Website des Außenwirtschaftsportals Bayern unter: Webinar: Update zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz 

Quelle: IHK Würzburg-Schweinfurt