Ghana: Umstellung auf REX

Für Einfuhren von Waren mit Ursprung in Ghana in die EU wird seit dem 20. August 2023 das System des „ermächtigten Ausführers“ durch das System des „registrierten Ausführers“ ersetzt.

Ursprungserzeugnisse Ghanas erhalten ab dem 20. August bei der Einfuhr in die Europäische Union die Zollpräferenzbehandlung des Interim-WPA nur, wenn eine Ursprungserklärung vorgelegt wird, die ausgefertigt wurde von:

  • einem gemäß den einschlägigen ghanaischen Rechtsvorschriften registrierten Ausführer oder
  • jedem Ausführer für Sendungen von einem oder mehreren Packstücken, die Ursprungserzeugnisse enthalten, deren Wert 6.000 Euro je Sendung nicht überschreitet.

(Quelle: IHK Bayreuth für Oberfranken)