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Großbritannien: Brexit sorgt für Änderungen beim Export von Bauprodukten

Die britische Regierung kündigt Vereinfachungen bei der Umstellung auf die UKCA-Kennzeichnung an. Exporteure müssen die neuen Kennzeichnungspflichten ab 2023 beachten.

Das UKCA-Label ersetzt die CE-Kennzeichnung. Das gilt auch für Bauprodukte. Für die CE-Kennzeichnung gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2023. Danach wird das neue UKCA-Label Pflicht.

Ist eine Konformitätsbewertung durch ein Prüfinstitut vorgeschrieben, muss diese durch eine Notifizierte Stelle (Approved Body) mit Sitz in Großbritannien erfolgen. Um den Unternehmen die Umstellung zu erleichtern, kündigte die britische Regierung an, EU-Zertifikate länger anzuerkennen. Diese Fristverlängerung gilt für Hersteller von Bauprodukten nach dem AVCP-System 3, deren Produkte vor dem 1. Januar 2023 von einer Benannten Stelle in der EU getestet wurden. Eine erneute Prüfung durch eine britische Prüfstelle ist nicht notwendig, um die UKCA-Kennzeichnung zu nutzen.

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(Quelle: Bayern Handwerk International)