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Großbritannien: CE-Kennzeichnung soll weiterhin anerkannt werden

Nürnberg. - Die britische Regierung hat im August entschieden, die CE-Kennzeichnung unbegrenzt auch über das Jahr 2024 hinaus für viele Produkte anzuerkennen.

Das Vereinigte Königreich wird weiterhin die CE-Kennzeichnung anerkennen, womit eine bedeutende Veränderung gegenüber dem ursprünglichen Plan der britischen Regierung eintritt. Dieser sah vor, die Produktkennzeichnung auf das neue UKCA-Label verpflichtend umzustellen.

CE-Kennzeichnung gilt weiterhin

Die Konsequenzen dieser Mitteilung sind bedeutsam: Unternehmen können ihre Produkte mit CE-Kennzeichnung weiterhin uneingeschränkt und unbefristet auf dem britischen Markt vertreiben, ohne die obligatorische Umstellung auf das UKCA-Label vornehmen zu müssen. In diesem Zusammenhang haben Unternehmen jedoch die Möglichkeit, freiwillig die neue UKCA-Kennzeichnung zu verwenden.

Die unbeschränkte Anerkennung der CE-Kennzeichnung betrifft spezifische Produktkategorien, darunter:

  • Spielzeugsicherheit
  • Pyrotechnik
  • Freizeitboote und Wasserfahrzeuge 
  • Druckbehälter
  • Anlagen und Geräte die Vorschriften der elektromagnetischen Verträglichkeit unterliegen
  • Nicht automatische Waagen
  • Messgeräte
  • Messbehälterflaschen
  • Aufzüge
  • Geräte für explosionsgefährdete Bereiche (ATEX)
  • Funkanlagen
  • Druckgeräte
  • Persönliche Schutzausrüstung (PPE)
  • Geräte zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe
  • Maschinen
  • Geräte und Maschinen für den Outdoor-Einsatz
  • Aerosolprodukte
  • Elektrische Niederspannungsgeräte

Trotz dieser klaren Richtlinien gibt es noch Produktgruppen, bei denen Unklarheiten herrschen. Während die meisten dieser Vorschriften in den Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Wirtschaft und Handel (DBT) fallen, gehören bestimmte Produktgruppen nicht dazu. Ob die CE-Kennzeichnung in diesen Fällen weiterhin ohne zeitliche Begrenzung verwendet werden kann oder eine Anpassung auf das UKCA-Label notwendig ist, bleibt zum gegenwärtigen Zeitpunkt unklar. Die zuständigen Behörden haben jedoch zugesichert, ihre Pläne in naher Zukunft zu kommunizieren. Betroffen sind insbesondere folgende Produktgruppen:

  • Bauprodukte
  • Seilbahnen
  • Transportable Druckgeräte
  • Unbemannte Flugsysteme
  • Bahnprodukte
  • Schiffsausrüstung

Für Medizinprodukte gelten separate Übergangsfristen.

Erfahren Sie mehr über die CE-/UKCA-Kennzeichnung in einem Webinar der IHK Nürnberg am 12.12.2023. Zur Anmeldung und zum Programm gelangen Sie auf folgender Webseite.

Quelle: Newsletter IHK Nürnberg