Übergangsfrist für CE-Kennzeichnung bis Ende 2024 verlängert
Unternehmen erhalten einen Aufschub von weiteren zwei Jahren, um CE-gekennzeichnete Produkte auf den britischen Markt zu bringen.
Die britische Regierung hat am 14. November 2022 angekündigt, dass rechtmäßig mit einer CE-Kennzeichnung versehene Produkte in Großbritannien für einen begrenzten Zeitraum bis 31. Dezember 2024 in Verkehr gebracht werden dürfen, sofern die CE-Kennzeichnung auf einer Selbsterklärung basiert oder die Konformität durch eine “Benannte Stelle” (EU Notified Body) zertifiziert wurde. Ausführliche Hinweise zum Inverkehrbringen von Waren in GB veröffentlicht das UK-Department for Business, Energy & Industrial Strategy.
Verwendung der UKCA-Kennzeichnung:
Die UKCA-Kennzeichnung (UK Conformity Assessed) ist die neue Produktkennzeichnung, die verwendet werden muss, um nachzuweisen, dass bestimmte Waren den neuen Vorschriften des Vereinigten Königreichs entsprechen. Am 14.11.2022 hat die britische Regierung angekündigt, die CE-Kennzeichnung für weitere zwei Jahre anzuerkennen, sodass die Unternehmen bis zum 31. Dezember 2024 Zeit haben, sich auf die UKCA-Kennzeichnung vorzubereiten.
Für Medizinprodukte, Bauprodukte, Seilbahnen, ortsbewegliche Druckgeräte, unbemannte Luftfahrtsysteme, Schienenfahrzeuge und Schiffsausrüstung gelten andere Regeln. Die für diese Sektoren zuständigen Ministerien treffen derzeit sektorspezifische Vereinbarungen.
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.gov.uk/government/news/businesses-to-be-given-uk-product-marking-flexibility
Danach wird das neue UKCA-Label Pflicht:
- Alle harmonisierten europäischen Normen werden in britische Standards umgewandelt (designated standards). Sie bleiben inhaltlich identisch.
- Ist eine Konformitätsbewertung durch ein Prüfinstitut vorgeschrieben, muss diese durch eine Notifizierte Stelle (Approved Body) mit Sitz in Großbritannien erfolgen.
- Hersteller können EU-Zertifikate, die bis 31. Dezember 2022 ausgestellt werden, als Grundlage für die UKCA-Kennzeichnung nutzen.
Online-Seminar am 1. Dezember
Anfangs übernahm das Vereinigte Königreich die bestehende EU-Gesetzgebung in nationales Recht. Die Europäischen harmonisierten Normen und Standards wurden in „UK designated standards“ umgewandelt.
In einem Online-Seminar am 1. Dezember von 14.00 -15.30 Uhr erfahren Sie die Neuerungen, die sich durch die Änderungen ergeben.
Deutsche Unternehmen müssten sich seitdem auf diese Änderungen vorbereiten und die Betroffenheit ihrer Produkte genau prüfen. Dabei sollten u. a. folgende Fragen beachtet werden:
Bis wann kann die CE-Kennzeichnung auf dem UK-Markt weiterverwendet werden?
In welchen Fällen muss die neue Kennzeichnung angebracht werden?
Sind die britischen und die EU-Produktvorschriften nach dem Brexit identisch?
Wie wird die Produktkennzeichnung für Nordirland definiert?
Gibt es spezielle Regelungen für bestimmte Produktgruppen?
Das Webinar wird von der IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim durchgeführt. Anmeldeschluss ist der 27.11.2022. Referenten sind Stefanie Eich, Deputy Director im Bereich Zoll bei Germany Trade & Invest und Edwin Schmitt, CE-Beratung / Senior EU Consultant.
(Quelle: Handwerkskammer für München und Oberbayern)