Die Regelung gilt für Einreisen aus Drittstaaten, Großbritannien sowie EU-Staaten, die den Schengen-Besitzstand nicht voll anwenden (u. a. Bulgarien und Rumänien) und für Staaten, zu denen Binnengrenzkontrollen vorübergehend wiedereingeführt wurden. Diese zusätzlichen Einreisebeschränkungen sind erforderlich, um die Infektionsgefahren im grenzüberschreitenden Verkehr zu minimieren. Die Regelung gilt bis auf Weiteres.
Fragen und Antworten zu Reisebeschränkungen und vorübergehenden Grenzkontrollen.