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Corona: Situation für Saisonarbeiter

Berlin (01.04.2020) - Saisonarbeitskräften und Erntehelfern wird die Einreise nach Deutschland im Rahmen der bestehenden Grenzkontrollen seit einer Woche nicht mehr gestattet.

Die Regelung gilt für Einreisen aus Drittstaaten, Großbritannien sowie EU-Staaten, die den Schengen-Besitzstand nicht voll anwenden (u. a. Bulgarien und Rumänien) und für Staaten, zu denen Binnengrenzkontrollen vorübergehend wiedereingeführt wurden. Diese zusätzlichen Einreisebeschränkungen sind erforderlich, um die Infektionsgefahren im grenzüberschreitenden Verkehr zu minimieren. Die Regelung gilt bis auf Weiteres.