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Import: Produktions- und Importverbot für bestimmte Halogenlampen

Brüssel (04.09.2019) Die EU möchte verschiedene Halogenlampen aus Gründen des Energieverbrauches vom Markt ausschließen. Seit dem 1. September 2018 greift daher innerhalb der EU für betroffene Halogenlampen ein Produktions- und Importverbot zur weiteren Vermarktung.

Das EU-weit gültige Verbot umfasst vor allem Lampen der Energieklasse D mit ungebündeltem Licht und beruht auf Art. 3, Abs. 1, Stufe 6 der Verordnung (EU)2015/1428 in Verbindung mit der Verordnung 244/2009/EG.

Vom Verbot sind nicht alle Halogenlampen betroffen. Ausgenommen sind

  • “gebündelte“ Halogenlampen (etwa Deckenstrahler oder Scheinwerfer)
  • bestimmte Halogenlampen, welche z. B. meist in Schreibtischleuchten eingesetzt werden.

Ausgenommen vom Verbot sind im Übrigen Produkte in vorhandenen Lagerbeständen der Unternehmen.

Eine Mitteilung der EU-Kommission (in englischer Sprache) finden Sie hier.

(Quelle: IHK Würzburg)