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Incoterms® 2020: was müssen Unternehmen beachten

Nürnberg (13.11.2019) - Incoterms® sind eine Abkürzung aus International Commercial Terms (Internationale Handelsklauseln). Dabei handelt es sich freiwillige Klauseln zur Auslegung handelsüblicher Vertragsformeln im internationalen Warenhandel.

Diese sieben Incoterms® Klauseln für die Beförderung regeln den Gefahrenübergang an den Käufer und alle weiteren Bestimmungen von Belang.

  • EXW – Ab Werk (EX Works)
  • FCA – Frei Frachtführer (Free CArrier)
  • CPT   –  Frachtfrei (Carriage Paid To)
  • CIP – Frachtfrei versichert (Carriage and Insurance Paid to)
  • DAP – Geliefert benannter Ort  (Delivered At Place)
  • DPU (neu!) – Geliefert benannter Ort entladen (Delivered at Place Unloaded)
  • DDP – Geliefert verzollt (Delivered Duty Paid)

Änderung der Klausel DAT zu DPU

Der einzige Unterschied zwischen den Klauseln DAT (Delivered At Terminal) und DAP (Delivered At Place) bestand darin, dass die Lieferung für den Verkäufer bei DAT als erfüllt galt, wenn die Ware vom Beföderungsmittel fertig entladen war. Wogegen die Lieferung der Waren bei DAP erfolgte, wenn die Ware dem Käufer auf dem Beörderungsmittel zum Entladen zur Verfügung stand. Um klarzustellen, dass die Lieferung nicht nur an ein Terminal erfolgen kann, wurde die Klausel DAT zu DPU (Delivered at Place Unloaded) geändert.

Diese 4 Klauseln sind ausschließlich für den See- und Binnenschifftransport gedacht
FAS – Frei Längsseite Schiff (Free Alongside Ship)
FOB – Frei an Bord (Free On Board)
CFR – Kosten und Fracht (Cost and Freight)
CIF – Kosten, Versicherung und Fracht (Cost Insurance Freight)

Alle anderen Änderungen bei den Incoterms®2020 beziehen sich auf inhaltliche Auslegungen für den Transport, wie die Verwendung von eigenen Transportmitteln, die gestiegenen Sicherheitsanforderungen oder den Versicherungsschutz etc.
Wenn Sie die Incoterms® 2020 Regeln für Ihren Kaufvertrag vereinbaren wollen, dann müssen Sie dies dort deutlich formulieren: Klausel + benannter Ort + Incoterms®2020)
Entsprechend gehen Sie vor, wenn Sie weiterhin die Incoterms®2010  oder eine der früheren Fassungen der Incoterms verwenden wollen.
Das offizielle Regelwerk der ICC zur Auslegung nationaler und internationaler Handelsklauseln - Incoterms® 2020 - ist als zweisprachige Ausgabe (Deutsch/Englisch) erhältlich und kann über diesen  Link bestellt werden.

Weitere Informationen zu den Incoterms® und ihrer Entwicklung erhalten Sie darüber hinaus auf der Homepage der Internationalen Handelskammer in Paris.

Die bayerischen IHKs bieten Seminare zu diesem Thema an - bitte schauen Sie unter der Rubrik Veranstaltungen nach einem für Sie passenden Datum und Veranstaltungsort.