Bislang gibt es nur sehr wenige inländische Produzenten solcher Stoffe und das Land hängt in diesem Bereich stark von Importen ab. Doch die neue Regelung soll nicht nur die inländische Produktion ankurbeln, sondern vielmehr auch die Sicherheit und Qualität der nach Indien eingeführten Stoffe sicherstellen. Das zuständige Ministerium (Ministry of Chemicals and Fertilisers) wird eine Liste aller betroffenen Produkte veröffentlichen. Es wurde bereits mit der entsprechenden Bekanntgabe gerechnet, jedoch scheint es aufgrund des längeren Shutdowns des Landes zu Verzögerungen zu kommen.
Die Zertifizierungspflicht tritt 90 Tage nach Bekanntgabe in Kraft. Vorab kann die Zertifizierung bereits auf freiwilliger Basis erlangt werden. Dies empfiehlt sich, da mit einer Zertifizierungsdauer von 6-8 Monaten zu rechnen ist und damit deutlich über den 90 Tagen liegt, welche von der Regierung eingeräumt werden. Hinzu kommt, dass aktuell keine Werksinspektionen durchführbar sind, was zu weiteren Verzögerungen führt.
Der Zertifizierungsablauf umfasst neben Produkttests auch eine Werksinspektion durch einen indischen Auditor. Zudem muss das Werk über entsprechende Testeinrichtungen verfügen. Diese sind im indischen Standard beschrieben. Im Beispiel von Phenol ist der zutreffende Standard IS 538: 2000.
Zusätzlich wird für die Zertifizierung ein indischer Repräsentant benötigt. Sofern eine eigene Repräsentanz in Indien existiert oder ein Importeur/Händler vorhanden ist, kann dieser als autorisierter Repräsentant fungieren. Falls nicht, kann eine dritte Partei ernannt werden.
Nach erfolgreicher Durchführung wird das BIS-Zertifikat ausgestellt und die Produkte können entsprechend mit dem ISI Mark gekennzeichnet werden. Die BIS Lizenz ist zunächst nur ein Jahr gültig und sieht zur Aufrechterhaltung in der Regel eine Werksinspektion vor. Nach den ersten beiden Jahren verlängert sich die Gültigkeit der Lizenz auf zwei Jahre. Darüber hinaus fallen jährliche Markierungsgebühren an.
(Quelle: IHK Würzburg-Schweinfurt)