Infoflyer Fachkräfteeinwanderung aus dem Ausland

Berlin - Am 1. März 2024 sind wesentliche Teile des novellierten Fachkräfteeinwanderungsgesetzes in Kraft getreten.

Ausländische Fachkräfte mit Berufsausbildung können damit künftig leichter nach Deutschland einwandern. In einem Info-Flyer erläutert das Projekt "Unternehmen Berufsanerkennung" sehr anschaulich die Abläufe bei Einreise und Beschäftigung; eine Checkliste hilft, alle wichtigen Schritte im Blick zu behalten.

Der Flyer zeigt, wie der Ablauf von einem möglichen Anerkennungsverfahren und der Einreise bis zur (Weiter-)Beschäftigung der Fachkräfte je nach Verfahren aussieht. Die einzelnen Schritte haben wir für Sie in einem Schaubild aufbereitet. Damit können Sie die Wege der Einreise und die Voraussetzungen auf einen Blick erkennen.

Eine Checkliste im Flyer soll Ihnen als Arbeitgeber*in dabei helfen, alle wichtigen Schritte im Blick zu behalten und die Fachkraft beim weiteren Vorgehen bestmöglich zu begleiten und zu unterstützen.

Im Info-Flyer werden auch die beiden neuen Möglichkeiten der Anerkennungspartnerschaft (Berufsanerkennungsverfahren erfolgt erst in Deutschland) und qualifizierten Beschäftigung mit ausländischem Abschluss und Berufserfahrung (Beschäftigung ohne Berufsanerkennung) beschrieben.

Alle Details zu den verschiedenen Wegen für beruflich qualifizierte Fachkräfte aus IHK- und Handwerksberufen finden Sie in unseren neuen Flyer!

Hier finden Sie den Flyer und mehr Informationen.

Quelle: DIHK