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Informieren Sie sich über das Lieferkettengesetz

Nürnberg (18.11.2020) - Hier finden Sie Hintergrundinformationen über das Gesetz für faire Lieferketten und Webinare zu diesem Thema.

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) hat gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales Vorschläge für die Eckpunkte eines Lieferkettengesetzes erarbeitet.

Die Liste der potentiellen arbeits- und menschenrechtlichen Verstöße in globalen Wertschöpfungsketten ist lang – und auch lang bekannt. Die UN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sehen hier sowohl Staaten wie auch Unternehmen in der Verantwortung: Staaten sind angehalten, über einen sogenannten „Smart Mix“ aus verbindlichen und freiwilligen, nationalen und internationalen Maßnahmen die nötigen Rahmenbedingungen zu schaffen, um Menschenrechte vor Verletzungen durch Unternehmen in ihrem Einflussbereich zu schützen. Unternehmen wiederum sollen durch angemessene Sorgfaltsprozesse ein effektives Management menschenrechtlicher Risiken im Sinne der Betroffenen sicherstellen.

Besonders verbindliche Regelungen rücken als Teil eines Smart Mix zunehmend in den Fokus. In Ländern wie Frankreich, Großbritannien, Australien oder den USA regulieren Gesetze bereits die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht von Unternehmen bzw. Teilaspekte davon. Seitdem das Monitoring des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte teils erhebliche Lücken in der Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfalt offenbarte, werden auch in Deutschland Überlegungen für ein Sorgfaltspflichtengesetz (oftmals „Lieferkettengesetz“ genannt) konkreter.

HIER finden Sie weitere Informationen zum Lieferkettengesetz.

Webinare

Im Webinar "Q&A Session: Worum geht's beim Sorgfaltspflichtengesetz" am 27.11.2020 von 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr informiert das deutsche Global Compact Netzwerk über das geplante Gesetz zur menschenrechtlichen Sorgfalt von Unternehmen in globalen Lieferketten.

Das Webinar ist kostenfrei. Anmeldung erfolgt über die Webseite des DGCN.

Der Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte der Bundesregierung zeigt auf, wie ein erfolgreiches Risikomangement dazu beiträgt, menschenrechtliche Sorgfaltsprozesse im Kerngeschäft zu verankern. Das Online-Seminar informiert Sie außerdem darüber, wie ein erfolgreiches Risikomanagement in der Lieferkette dazu beitragen kann, den Sozial-, Umwelt und Menschenrechtanforderungen nachzukommen.

Das Webinar "Menschenrechtliche Sorgfalt im Unternehmen - Ansätze für ein erfolgreiches Risikomanagement in der Lieferkette" ist eine Kooperationsveranstaltung der IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim und des Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte der Bundesregierung und wird im Rahmen der Zusammenarbeit der bayerischen IHKs beworben.

Termin: 24.11.2020 von 14:00 - 15:30 Uhr
Die Teilnahme ist kostenfrei.
HIER können Sie sich zum Webinar anmelden.

Quelle: News International IHK Nürnberg