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Interimssystem zur Lösung der WTO-Blockade? EU schließt Abkommen

Brüssel - Die EU hat für den Fall einer Blockade des WTO-Berufungsgremiums vorgesorgt. Ein Abkommen mit Kanada und eines mit Norwegen sollen die Situation überbrücken.

Um den Streitbeilegungsmechanismus der WTO nicht vollständig lahmzulegen, schlug die Europäische Kommission einen „Ad hoc“-Streitbeilegungsmechanismus vor. Dieser soll so lange zum Einsatz kommen, wie die WTO-Berufungsinstanz blockiert wird. Ob diese Lösung entsprechende Wirkung zeigt, ist fraglich, da lediglich Kanada und Norwegen einem solchen Mechanismus zugestimmt haben.

Am 25. Juli 2019 haben sich die EU und Kanada auf ein solches Notfallverfahren für die Streitschlichtung geeinigt. Mit dieser Übergangsregelung, die auf WTO-Regeln basiert, sollen Streitigkeiten durch ein Interimsverfahren gelöst werden. Es trägt dazu bei, das WTO-System aufrechtzuerhalten, Sicherheit und Vorhersehbarkeit bei der Beilegung von Streitigkeiten zu fördern und die Stabilität des internationalen Handels zu gewährleisten.

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(Quelle: GTAI)