02.11.2021 - Unternehmen, die grenzüberschreitende Warenverkehre mit den EU-Mitgliedstaaten tätigen, sind ab gewissen Anmeldeschwellen zur Abgabe von „Intrastat-Meldungen“ verpflichtet.
Zum 1. Januar 2022 werden neue europäische und nationale Rechtsvorschriften zur Außenhandelsstatistik und damit auch für die Intrastat in Kraft treten. Die Änderungen werden am 15. November in einer kostenfreien Online-Veranstaltung der IHK Nieerbayern vorgestellt.
Programm - Virtuelle Informationsveranstaltung
- Vorstellung der aktuell gültigen Regelungen
- Darstellung der Regelungen ab 1. Januar 2022
- Anforderungen an die Ausfuhrmeldungen ab dem 1. Januar 2022
- Teilnehmerfragen