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Intrahandelsstatistik - Schwellenbeträge 2018 bleiben gleich

Nürnberg (19.02.2018) - Die Intrahandelsstatistik (INTRASTAT) dient der Erfassung des Warenhandels und des Warenverkehrs innerhalb der Europäischen Gemeinschaft.

Sie ist eine in allen EU-Staaten vorgeschriebene Meldepflicht zur Erhebung von Statistiken über die innergemeinschaftlichen Warenbewegungen mit "Gemeinschaftswaren". Der gegenseitige tatsächliche Warenverkehr (Versendungen und Eingänge) zwischen Deutschland und den anderen EU-Mitgliedsstaaten wird vom Statistischen Bundesamt erfasst.

Unternehmen müssen eine monatliche Intrahandelsstatistik führen, wenn sie mit Verkäufen ins EU-Ausland bzw. Einkäufen aus dem EU-Ausland einen bestimmten Umsatz erreichen.

Die Anmeldeschwelle zur Feststellung der Auskunftspflicht (je nach Verkehrsrichtung) bleibt in 2018 unverändert: Für die Warenversendung liegt der Wert bei 500.000 Euro und für den Wareneingang bei 800.000 Euro.

Quelle: Newsletter Bayern Handwerk International