Ab 1. Januar 2022 greifen neue Regelungen: Die Versendungsmeldungen müssen ab diesem Zeitpunkt zusätzliche Daten enthalten. Das sind die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Warenempfängers und das Ursprungsland der Ware. Die entsprechenden Datenfelder sind heute schon in der Versendungsmeldung enthalten, deren Angabe ist zur Zeit aber noch freiwillig.
Die Geschäftsarten und das Harmonisierte System (HS) 2022 ändern sich ebenfalls zum 1. Januar 2022. Das hat sowohl für Zollanmeldungen als auch für die Intrastat Auswirkungen.