Ab sofort sind die Handelspapiere (Ursprungszeugnis + Handelsrechnung) für den Irak wie folgt zu behandeln:
1. Bescheinigung durch die regional zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK)
2. Einreichung der IHK-bescheinigten Handelspapiere (Ursprungszeugnis + Handelsrechnung zusammen) bei der Arabisch-Deutschen Industrie- und Handelskammer (Ghorfa) in Berlin (Handelsdokumenten-Service: https://ghorfa.de/de/handelsdokumenten-service/ ), Bestimmungen für Handelsdokumente Irak: https://ghorfa.de/de/handelsdokumenten-service/irak/ )
3. Weiterleitung der Handelsdokumente durch die Ghorfa an die irakische Botschaft zur Legalisierung
Quelle: IHK München und Oberbayern, DIHK

Hinweis:
Diese Meldung stammt aus dem Archiv. In archivierten Meldungen sind möglicherweise nicht mehr funktionierende Links zu anderen Websites enthalten. Die Redaktion übernimmt keine Gewähr für die Funktionalität der Links.
Irak: Wegfall der BVA-Beglaubigung bei Handelspapieren
Christian Neugebauer