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Irak: Wegfall der BVA-Beglaubigung bei Handelspapieren

Bagdad - Am 18.10.2019 informierte die irakische Botschaft in Berlin, dass die Endbeglaubigung von Ursprungszeugnissen und Handelsrechnungen durch das Bundesverwaltungsamt (BVA) künftig nicht mehr erforderlich ist.

Diese Neuregelung gilt seit dem 07.10.2019.

Ab sofort sind die Handelspapiere (Ursprungszeugnis + Handelsrechnung) für den Irak wie folgt zu behandeln:

1. Bescheinigung durch die regional zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK)
2. Einreichung der IHK-bescheinigten Handelspapiere (Ursprungszeugnis + Handelsrechnung zusammen) bei der Arabisch-Deutschen Industrie- und Handelskammer (Ghorfa) in Berlin (Handelsdokumenten-Service: https://ghorfa.de/de/handelsdokumenten-service/ ), Bestimmungen für Handelsdokumente Irak: https://ghorfa.de/de/handelsdokumenten-service/irak/ )
3. Weiterleitung der Handelsdokumente durch die Ghorfa an die irakische Botschaft zur Legalisierung
 
Quelle: IHK München und Oberbayern, DIHK