- ein Reiseverbot und das Einfrieren von Vermögenswerten in Bezug auf 82 Personen und eine Organisation,
- sowie ein Ausfuhrverbot für Ausrüstung, die zur internen Repression oder zur Überwachung des Telekommunikationsverkehrs eingesetzt werden kann.
Die Sanktionen wurden erstmals 2011 verhängt und werden seitdem jährlich verlängert.
Weitere Informationen zum Iran und den Sanktionen finden Sie auf der Homepage vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Quelle. Newsletter IHK Schwaben