Die US-Administration erhebt gegenüber diesen Unternehmen den Vorwurf, sich am Raketenprogramm des Iran zu beteiligen.
Wesentlicher Inhalt des Erlasses:
- US-Personen ist untersagt, in Geschäftsbeziehung mit den benannten iranischen Unternehmen zu treten.
- Internationale Finanzinstitute können mit Strafmaßnahmen belegt werden, wenn sie bewusst umfangreiche Transaktionen (“significant transactions“) für die benannten iranischen Unternehmen abwickeln.
- Ausländische Einrichtungen / Unternehmen, welche die benannten iranischen Unternehmen (etwa durch Materiallieferung) unterstützen, können mit Strafmaßnahmen belegt werden.
- Mögliche Strafmaßnahmen umfassen die Versagung des Zugangs zum US-Finanzsystem und das Einfrieren von Vermögenswerten in den Vereinigten Staaten.
Bei den sanktionierten Unternehmen handelt es sich um Tochtergesellschaften der iranischen Shahid Bakeri Industrial Group (SBIG). Die SBIG selbst ist bereits Gegenstand amerikanischer und europäischer Sanktionen. Die offizielle Mitteilung des US Treasury Department (US-Finanzministerium) finden Sie hier.
(Quelle: IHK Schwaben)