Eine erste Runde der Wiedereinführung der US-Sanktionen fand am 07.08.2018 statt.
Am 05.11.2018 erfolgte die zweite Runde.
Folgende US-Sanktionen gegen den Iran sind seit dem 05.11.2018 wieder in Kraft:
• Erdöltransaktionen mit iranischen Öl-Gesellschaften.
• Der Ankauf von Erdöl und Erdöl- oder petrochemischen Produkten aus dem Iran.
• Transaktionen zwischen ausländischen Finanzinstituten und der Zentralbank des Iran sowie weiteren iranischen Finanzinstitutionen.
• Die Bereitstellung von speziellen Finanznachrichten für die iranische Zentralbank und iranische Finanzinstitute.
• Die Bereitstellung von Versicherungsleistungen, Versicherungen oder Rückversicherungen.
• Außerdem sind Sanktionen gegen den iranischen Energiesektor, iranische Hafenbetreiber sowie den Schifffahrts- und Schiffbausektor wieder in Kraft getreten.
• Am 05.11.2018 hat die US-Regierung auch die „General Licence H“ zurückgezogen: Für deutsche bzw. europäische Tochterfirmen von US-Unternehmen ist seit diesem Zeitpunkt jede Iran-Transaktion verboten.
Weitere Informationen hierzu finden Sie in einem Factsheet 2.0, herunterladen können.
(Quelle: IHK Nürnberg)