Hinweis:

Diese Meldung stammt aus dem Archiv. In archivierten Meldungen sind möglicherweise nicht mehr funktionierende Links zu anderen Websites enthalten. Die Redaktion übernimmt keine Gewähr für die Funktionalität der Links.

Iran: Zweite Runde der Wiedereinführung der US-Sanktionen

Teheran (23.11.2018) Am 08.05.2018 kündigten die USA einseitig das Iran-Atomabkommen auf. Damit ‎setzen die USA wieder ihre vor dem Januar 2016 geltenden Sanktionen gegen ‎den Iran in Kraft. Für die Wiedereinführung dieser Sanktionen haben die USA ‎zwei Fristen ausgegeben: 90 und 180 Tage.‎

Eine erste Runde der Wiedereinführung der US-Sanktionen fand am ‎‎07.08.2018 statt.

Am 05.11.2018 erfolgte die zweite Runde.‎

Folgende US-Sanktionen gegen den Iran sind seit dem 05.11.2018 wieder in ‎Kraft:‎
• Erdöltransaktionen mit iranischen Öl-Gesellschaften.‎
• Der Ankauf von Erdöl und Erdöl- oder petrochemischen Produkten aus ‎dem Iran.‎
• Transaktionen zwischen ausländischen Finanzinstituten und der ‎Zentralbank des Iran sowie weiteren iranischen Finanzinstitutionen.‎
• Die Bereitstellung von speziellen Finanznachrichten für die iranische ‎Zentralbank und iranische Finanzinstitute.‎
• Die Bereitstellung von Versicherungsleistungen, Versicherungen oder ‎Rückversicherungen.‎
• Außerdem sind Sanktionen gegen den iranischen Energiesektor, ‎iranische Hafenbetreiber sowie den Schifffahrts- und Schiffbausektor ‎wieder in Kraft getreten.‎
• Am 05.11.2018 hat die US-Regierung auch die „General Licence H“ ‎zurückgezogen: Für deutsche bzw. europäische Tochterfirmen von US-‎Unternehmen ist seit diesem Zeitpunkt jede Iran-Transaktion verboten.‎

Weitere Informationen hierzu finden Sie in einem Factsheet 2.0, herunterladen können.

(Quelle: IHK Nürnberg)