Bei Nicht Vorliegen eines solchen Führerscheins oder dessen Beantragung drohen empfindliche Sanktionen/Strafen.
Unsere Partner, die Auslandshandelskammer (AHK) Italien, sowie die Kanzlei Studi legali Romanin e Rottonara, bieten deutschen Unternehmen Unterstützung an.
Ebenso hat die AHK bereits ein Merkblatt zu dem Thema veröffentlicht, welches man auf dieser Seite (siehe Kasten rechts) anfordern kann.
Bayerischen Handwerksbetrieben stehen wir für Fragen rund um das Thema gerne zur Verfügung.
Ihre Ansprechpartnerin ist:
Tamar Turiello
Außenwirtschaftsberaterin
Tel. +49 89 5119-351
t.turiello(at)bh-international.de
Quelle: BHI NL 08/2024