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Italien: Einreise- und Bewegungseinschränkungen

Mailand (21.01.2021) - Am 14.01.2021 wurde ein Gesetz erlassen, das Auswirkungen auf die Arbeitnehmerentsendung nach Italien hat und die vorangegangenen Maßnahmen bis zum 15.03.2021 bestätigt. Es gibt in Italien verschiedene Zonen:

Gesetzesdekrete und gesetzliche Regelungen

Hier finden Sie das Gesetzesdekret vom 14. Januar (derzeit in Kraft)

Vom 16. Januar werden alle Bewegungen zwischen den Regionen Italiens verboten und eine Augangsbeschränkung gilt im ganzen Land von 22 bis 5 Uhr.

Gelbe Zone

  • Alle Bewegungen innerhalb der Regionen Italiens werden erlaubt.
  • Einzelhandelsgeschäfte bleiben eröffnet.
  • Die Aktivitäten von Bars, Pubs und Restaurants bleiben von 5 bis 18 Uhr erlaubt. Ab 18 Uhr ist die Bedienung zum Mitnehmen für Bars verboten. Heimservice ist immer erlaubt.

Orange Zone

  • Man darf sich innerhalb der eigenen Gemeinde bewegen. Die Einwohner von Gemeinden unter 5.000 Einwohnern dürfen sich innerhalb 30 Kilometer bewegen, aber in keine Provinzhauptstädte fahren.
  • Einzelhandelsgeschäfte bleiben eröffnet.
  • Die Aktivitäten von Restaurants bleiben von 5 bis 22 Uhr zum Mitnehemen erlaubt. Die Bedienung zum Mitnehmen ist von 5 bis 18 Uhr für Bars erlaubt. Heimservice ist stets erlaubt.

Rote Zone

  • Man darf sich nur aus nachgewiesenen Arbeits- und Gesundheitsgründen bewegen, aber maximal zwei Personen dürfen ihre Wohnung lassen, um Verwandten oder Freunde innerhalb der eigenen Gemeinde zu besuchen. 
  • Schließung aller Einzelhandelsgeschäfte, mit Ausnahme des Verkaufs von Lebensmitteln und von Gütern des täglichen Bedarfs.
  • Die Aktivitäten von Restaurants bleiben von 5 bis 22 Uhr zum Mitnehmen erlaubt. Bars dürfen von 5 bis 18 Uhr Take Away anbieten. Heimservice ist stets erlaubt.

Hier finden Sie die News der Auslandshandelskammer Italien zum Thema Einreise- und Bewegungseinschränkungen innerhalb Italiens.