Ungeimpfte müssen weiterhin über ein negatives Testergebnis (PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden, oder Antigentest, nicht älter als 48 Stunden) verfügen.
Personen, bei denen die Zweitimpfung länger als neun Monate her ist, gelten bei der Einreise als ungeimpft. Ein Genesenennachweis ist 6 Monate gültig. Die aktuellen Einreiseregelungen können Sie auch individuell im praktischen Einreisecheck der italienischen Behörden prüfen.
Nicht nur Lockerungen
Bei 2G-Zugangsbeschränkungen (Zugang nur mit „Super Green Pass“) gilt der Status der Grundimmunisierung – also doppelt geimpft – nämlich nur noch bis sechs Monate nach Erhalt der zweiten Dosis. Um den Status zu behalten, ist eine Auffrischungsimpfung nötig.
Achtung: Es gibt also aktuell eine Diskrepanz zwischen der Definition „geimpft“ an der Grenze und im Inland!
Mit der neuen 6-Monats-Regel im Land kann es nun zu der Situation kommen, dass Sie an der Grenze als geimpft (9 Monate), im Land selbst aber als ungeimpft (6 Monate) gelten. Da in Italien in weiten Teilen des öffentlichen Lebens die 2G-Regel gilt, kann diese Konstellation in der Praxis zu erheblichen Problemen führen.
Bitte informieren Sie sich im Vorfeld einer Reise nach Italien unbedingt, welchen Status Sie erfüllen bzw. welche Regelungen für Sie gelten!
Für alle gilt weiterhin die Pflicht, die Einreise über das digitale Einreisetool anzumelden.
Mehr Informationen finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amts.
Quelle: News International IHK München