Passau )08.12.2021) - Zu beachten sind insbesondere
- die neue Regeln für die Berechnung der Entsendungsdauer sowie
- die jeweiligen Pflichten für Leihunternehmen, Entleiher und italienischer Leistungsempfänger im Falle der indirekten Arbeitnehmerüberlassung
Diese Informationen, können kostenlos über die Homepage der AHK Italien angefragt werden. Hierfür müssen zunächst die entsprechenden Kontaktdaten des interessierten Unternehmens eingegeben werden und die AHK kann die betreffenden Unternehmen bei relevanten Gesetzesänderung umgehend informieren.
Auch im Dienstleistungskompass Bayern finden Sie Informationen zum Thema Mitarbeiterentsendung Italien.
Quelle: IHK Niederbayern