Hinweis:

Diese Meldung stammt aus dem Archiv. In archivierten Meldungen sind möglicherweise nicht mehr funktionierende Links zu anderen Websites enthalten. Die Redaktion übernimmt keine Gewähr für die Funktionalität der Links.

Italien: Neuregelung bei Entsendungsdauer und indirekter Arbeitnehmerüberlassung

Über ein Jahr nach der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/957 ins nationale Recht, haben die italienischen Behörden zwei Rundschreiben herausgegeben, die die vorgesehenen spezifischeren Verpflichtungen näher erklären.

Passau )08.12.2021) - Zu beachten sind insbesondere

  • die neue Regeln für die Berechnung der Entsendungsdauer sowie
  • die jeweiligen Pflichten für Leihunternehmen, Entleiher und italienischer Leistungsempfänger im Falle der indirekten Arbeitnehmerüberlassung

Diese Informationen, können kostenlos über die Homepage der AHK Italien angefragt werden. Hierfür müssen zunächst die entsprechenden Kontaktdaten des interessierten Unternehmens eingegeben werden und die AHK kann die betreffenden Unternehmen bei relevanten Gesetzesänderung umgehend informieren.

Auch im Dienstleistungskompass Bayern finden Sie Informationen zum Thema Mitarbeiterentsendung Italien.

Quelle: IHK Niederbayern