Von der Einschränkung der Zollpräferenzen sind Exportprodukte Kambodschas wie Kleidung und Schuhe im Wert von 1 Mrd. Euro betroffen – etwa ein Fünftel der jährlichen kambodschanischen Ausfuhren in die EU.
Grund für die Verordnung vom 12. Februar 2020 sind systematische Menschenrechtsverletzungen:
96 Prozent der Exporte Kambodschas in die EU fallen unter EBA-Präferenzen. Dem Beschluss ist ein umfangreicher Austausch mit Kambodscha und Interessenträgern in der EU vorausgegangen. Die EU bleibt offen für Gespräche über notwendige Reformen.
Seit Januar 2019 beschäftigt die Delegation der Deutschen Wirtschaft in Myanmar einen Regionalkoordinator für Laos und Kambodscha. Fragen zum Marktpotenzial für deutsche Unternehmen richten Sie daher gerne auch an Suntke Heeren (suntke.heeren(at)myanmar.ahk.de)
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der IHK München:
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Quelle: News International IHK München, DIHK