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Katar: Corona-Zollerleichterungen fallen ab 09.08.2020 weg

Doha (07.08.2020) - Im März 2020 hatten die katarischen Zollbehörden aufgrund der Coronavirus-Pandemie umfangreiche Vereinfachungen bei der Zollabfertigung gewährt. Diese Vereinfachungen werden zum 09.08.2020 wieder aufgehoben.

Unter anderem konnten Ursprungszeugnisse und Handelsrechnungen in Kopie (statt im Original) vorgelegt werden. In manchen Fällen musste auch gar kein Ursprungszeugnis vorgelegt werden (bzw. dieses konnte nachgereicht werden), und die Handelsrechnung musste nicht IHK-bescheinigt sein.

Ab dem 09.08.2020 müssen bei der Einfuhr nach Katar wieder ein Ursprungszeugnis im Original (das IHK-bescheinigt und gegebenenfalls konsularisch legalisiert sein muss) sowie eine IHK-bescheinigte Handelsrechnung im Original vorgelegt werden.
 
Falls dennoch Kopien vorgelegt werden, ist eine (innerhalb von 90 Tagen erstattungsfähige) Sicherheitsleistung von ein Prozent des Zollwerts der Ware zu hinterlegen.
 
(Quellen: IHK für München und Oberbayern, DIHK, AHK Golfregion – Repräsentanz Katar)