Die Kombinierte Nomenklatur wird regelmäßig aktualisiert, um den sich ändernden statistischen und handelspolitischen Anforderungen sowie den technologischen und kommerziellen Entwicklungen Rechnung zu tragen, veraltete Positionen zu streichen und neue Unterpositionen einzuführen, um die Überwachung bestimmter Waren zu ermöglichen und zu erleichtern.
Mit der Aktualisierung wird eine vollständige und aktualisierte Fassung der Kombinierten Nomenklatur sowie der autonomen und konventionellen Zölle und Zollaussetzungen für bestimmte Endverwendungen veröffentlicht (Zivile Luftfahrzeuge, Bedarf für Wasserfahrzeuge und Bohr- und Förderplattformen).
Die Änderungen treten am 1. Januar 2020 in Kraft.
Links:
Durchführungsverordnung (EU) 2019/1776: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32019R1776&from=EN
(Quellen: IHK München und Oberbayern, EUR-Lex, Statistisches Bundesamt, AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster)
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Kombinierte Nomenklatur – Änderungen zum 01.01.2020
Klaus Pelz