Neue Freihandelsabkommen der EU
Anlass der in Abstimmung mit der DIHK-Arbeitsgruppe Zoll- und Außenwirtschaftsrecht erfolgten Änderungen sind u. a. die jüngst hinzugekommenen Freihandelsabkommen der EU und die diesbezüglichen Anpassungen der Hinweise der deutschen IHK-Organisation auf der Rückseite der LE und LLE. Die Angaben auf der Vorderseite der LE und LLE haben sich nicht geändert und bleiben bestehen.
Weitere Informationen zu Lieferantenerklärungen und die neuen Formulare zum Download finden Sie hier.
Quelle: News International IHK Würzburg