Dies bedeutet, dass auch bei gebrauchten Kraftfahrzeugen grundsätzlich eine lückenlose Dokumentation der Lieferkette gefordert ist, sodass immer eine Lieferantenerklärung vom Vorlieferanten notwendig ist. Der jeweilige Vorlieferant muss ebenfalls in Besitz einer Lieferantenerklärung sein. Lediglich bei gebrauchten Fahrzeugen der HS-Position 8703 werden Lieferantenerklärungen direkt vom Hersteller an den Ausführer im Rahmen einer praxisorientierten Ausfuhrabfertigung akzeptiert.
Diese Vorgehensweise gilt analog für die Ausfertigung von Ursprungserklärungen bzw. Erklärungen zum Ursprung.
(Quelle: IHK zu Coburg, DIHK, www.zoll.de)
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Lieferantenerklärungen für gebrauchte Fahrzeuge
IHK zu Coburg